Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS
Schulrechtliche Möglichkeiten der Unterstützung bei Prüfungen
Wenn ein Kind gravierende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben hat, kann es sinnvoll sein, bei der Bewertung der Leistungen einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz anzustreben. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Maßnahmen, die sich in Art und Ausmaß unterscheiden. Wir erklären, welche Regelungen es gibt und worauf es beim Nachteilsausgleich und Notenschutz ankommt.
Wer bekommt Nachteilsausgleich oder/und Notenschutz?
Aufgrund des Bildungsföderalismus gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Bestimmungen zu diesem Themenbereich. In manchen Bundesländern kann die Lehrerkonferenz darüber entscheiden, in anderen ist eine schulpsychologische Untersuchung und Einschätzung die Grundlage, in wieder anderen braucht ein Kind die medizinische Diagnose „Legasthenie“ bzw. „LRS“ und ein entsprechendes Attest.
Gleichzeitig bleibt immer auch abzuwägen, wie sinnvoll ein Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz für die persönliche Entwicklung eines Kindes ist.
Nachteilsausgleich – Was ist das?
Bei einem schulischen Nachteilsausgleich sollen Kinder mit Problemen im Lesen und/oder Schreiben im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewertet werden. Hierunter versteht man Maßnahmen, die den Nachteil durch die LRS ausgleichen sollen. Ziel ist es, dass eine Schülerin oder ein Schüler trotz der Schwierigkeiten im Bereich Lesen/Schreiben ihren/seinen sonstigen Begabungen gemäße Leistungen in den verschiedenen Fächern erbringen kann.
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den „Nachteil“ durch LRS auszugleichen, die allerdings in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden:
- Verlängerte Bearbeitungszeit: Der/die Betroffene bekommt mehr Zeit, um die Klassenarbeit fertigzustellen.
- Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen: Abweichend von der üblichen Regelung wird die mündliche Note – sofern sie besser ist – stärker gewichtet.
- Ersatzleistungen: Statt einer Klassenarbeit kann der Inhalt in Form eines Referats bzw. einer Präsentation vor der Klasse vorgestellt werden.
- Veränderte Anforderungen: Hier werden beispielsweise häufig in Tests weniger oder einfacher gestalteten Aufgaben zur Verfügung gestellt, in denen die Schülerinnen und Schüler mit LRS aber dennoch zeigen können (und sollen), dass sie eine bestimmte Fertigkeit oder einen bestimmten Inhalt beherrschen. Hierzu gehören beispielsweise Lückentexte bei Diktaten. (Diese Maßnahme wird in manchen Bundesländern eher dem Notenschutz zugerechnet oder ist schlicht nicht vorgesehen.)
- Hilfsmittel: Häufig werden Computer, Wörterbücher, Checklisten oder ähnliches angeboten, mit denen Betroffene besser arbeiten können.
Notenschutz – Was ist das?
Beim Notenschutz wird die Rechtschreibung und/oder die Leseleistung in einer Prüfung gar nicht bewertet. Notenschutz wird oft erst bei massiven Schwierigkeiten und einer gefährdeten Versetzung umgesetzt.
Positive Effekte des Notenschutzes
Für ein Kind ist es meist eine große Entlastung, keine schlechten Noten in Diktaten mehr zu schreiben. Es ist motivierend, endlich bessere Bewertungen bei Aufsätzen zu erhalten und nicht mehr vor der Klasse lesen zu müssen. So können Betroffene mit mehr Ruhe und innerer Sicherheit an schulische Aufgaben herantreten.
Für viele Kinder ist es außerdem nur mit Hilfe des Nachteilsausgleichs möglich, die Noten für den Übertritt auf eine weiterführende Schule zu erreichen, die ihren tatsächlichen sonstigen Fähigkeiten entspricht. Der Nachteilsausgleich kann in Zusammenarbeit mit Schulpsychologen und Lehrkräften individuell gestaltet werden, um ein Kind optimal zu entlasten und gleichzeitig zu motivieren und zu fördern.
Mögliche negative Auswirkungen
Daneben gibt es aber auch mögliche negative Effekte, die im Vorfeld bedacht werden sollten. Ob etwa im Zeugnis oder in der Schülerakte ein Vermerk erscheint, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn der Notenschutz bis zum Schulabschluss gewährt wird, erscheint diese Bemerkung im Normalfall auch im Abschlusszeugnis und kann später zu Nachteilen führen.
Die abweichende Benotung kann außerdem ein Problem in der Klassengemeinschaft darstellen. Hier sind die Lehrkräfte gefordert, den Sinn und die Berechtigung der jeweiligen Maßnahmen einfühlsam zu erklären. Denn auch das betroffene Kind selbst kann demotiviert werden, wenn es den Eindruck hat, dass seine Leistungen im Schreiben und Lesen ohnehin nicht zählen. Wird der Nachteilsausgleich nicht wirklich individuell auf das jeweilige Kind zugeschnitten, kommt es im Übrigen immer wieder dazu, dass auch gute Leistungen und Fortschritte des Kindes nicht gewertet werden.
Individuelle Förderung entscheidend
Wichtig ist: Ein Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz macht wenig Sinn, wenn das Kind nicht gleichzeitig eine gute individuelle Förderung erhält. Nur so kann es echte Fortschritte und Erfolgserlebnisse mit der Schriftsprache erleben. Nachteilsausgleich und Notenschutz alleine ändern nichts am Umgang des Kindes und seines Umfelds mit der Schriftsprache. Unter Umständen wir dadurch sogar ein negatives Selbstbild des Kindes zementiert.
Wo finde ich entsprechende Regelungen der einzelnen Bundesländer?
Die meisten Schulgesetze ähneln sich dahingehend, dass es Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes gibt. Am häufigsten eingesetzt wird die erweiterte Bearbeitungszeit, die den Druck auf die Betroffenen deutlich reduzieren kann. Wer sich detailliert über die Möglichkeiten in den einzelnen Bundesländern informieren möchte, findet die entsprechenden Links zu den Erlassen auf LegaKids.net.
Videoreihe kurz–klar–kompetent
Für Eilige haben wir die Informationen übrigens in einem Kurzvideo zusammengefasst 🙂
Zum Video „Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS“
Bildquelle: © LegaKids Stiftungs-GmbH / Eva Hoppe
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