Schulrechtliche Aspekte bei LRS: Nachteilsausgleich und Notenschutz

Anforderung-Aufgabe_ApfelWenn eine Schülerin bzw. ein Schüler gravierende Probleme beim Lesen und Schreiben hat, kann es sinnvoll sein im Bezug auf die Leistungsfeststellung und  -bewertung, den/die Betroffene/n durch bestimmte schulinterne Regelungen zu entlasten. Je nach Bundesland variieren die Art und der Umfang dieser Maßnahmen. Den jeweiligen Erlass, der in Ihrem Bundesland Gültigkeit hat, können Sie auf der Seite von LegaKids finden. Die meisten Schulgesetze ähneln sich dahingehend, dass es Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches und des Notenschutzes gibt. Deswegen stellen wir Ihnen im Folgenden diese beiden schulischen Maßnahmen kurz vor.

Beide Maßnahmen beziehen sich auf die Leistungsbewertung bei schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Tests und Klausuren). Beim Notenschutz wird die Rechtschreibleistung komplett aus der Bewertung einer Klassenarbeit oder Klausur ausgeschlossen. Dies ist in der Regel ein Schritt, der erst bei massiven Schwierigkeiten und einer drohenden Nicht-Versetzung umgesetzt wird. Vorher werden oft Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs ausprobiert: Hierunter versteht man Maßnahmen, die den “Nachteil” durch die LRS auszugleichen versuchen. Folgende Möglichkeiten sind hier (teilweise abhängig vom Bundesland oder der jeweils zuständigen Behörde) möglich und einsetzbar:

  • Verlängerte Bearbeitungszeit: Der/die Lernende bekommt z.B. etwas mehr Zeit, um die Klassenarbeit fertigzustellen. (Voraussetzung dafür ist natürlich häufig, dass die Klassenarbeit unter Aufsicht bzw. Betreuung geschrieben werden kann.)
  • Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen: Abweichend von der üblichen Regelung wird die mündliche Note stärker gewichtet. (Voraussetzung: Der Schüler/die Schülerin mit LRS ist mündlich tatsächlich besser!)
  • Ersatzleistungen: Statt einer Klassenarbeit kann der Inhalt in Form eines Referats bzw. einer Präsentation vor der Klasse vorgestellt werden. Vorteil hier ist, dass der Vortrag vorab geübt werden kann, der Arbeitsaufwand ist dennoch (auch im Vergleich mit der Vorbereitung auf eine Klassenarbeit) nicht zu unterschätzen.
  • Geringere Anforderungen: Hier werden z.B. häufig in Tests weniger oder einfacher gestalteten Aufgaben zur Verfügung gestellt, in denen die Schülerinnen und Schüler mit LRS aber dennoch zeigen können (und sollen), dass sie eine bestimmte Fertigkeit oder einen bestimmten Inhalt beherrschen.
  • Hilfsmittel: Häufig werden Computer, Wörterbücher, Checklisten o.ä. angeboten, mit denen die Schülerinnen und Schüler mit LRS besser arbeiten können.

Von diesen Maßnahmen am weitesten verbreitet (auch international anerkannt) ist die erweiterte Bearbeitungszeit. Allerdings ist sie – wie auch oben aufgeführt – teilweise aufgrund schulischer Strukturen schwer umsetzbar. Diese Möglichkeit einzuführen (z.B. kann auch in der Schulbibliothek weitergeschrieben werden, wenn dort eine Aufsicht vorhanden ist …), kann allerdings den großen Leistungsdruck, den Schülerinnen und Schüler mit LRS häufig empfinden, deutlich reduzieren.

Detaillierte Informationen zu schulrechtlichen Aspekten bei LRS finden Sie in Kurs 8.

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