Wenn ein Kind anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben entwickelt (LRS, Legasthenie), benötigt es häufig eine außerschulische LRS-Förderung, eine sogenannte „Legasthenie-Therapie“ oder „Lerntherapie“. Wer übernimmt die Kosten für eine LRS-Förderung? In Deutschland übernehmen die Krankenkassen keine Therapiekosten in diesem Bereich (auch private Kassen zahlen nicht). Eine Kostenübernahme erfolgt in bestimmten Fällen über die Jugend- bzw. (weiterlesen)