Bedingungen und Kosten einer außerschulischen LRS-Förderung

Wenn ein Kind anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben entwickelt (LRS, Legasthenie), benötigt es häufig eine außerschulische LRS-Förderung, eine sogenannte „Legasthenie-Therapie“ oder „Lerntherapie“.

Wer übernimmt die Kosten für eine LRS-Förderung?

In Deutschland übernehmen die Krankenkassen keine Therapiekosten in diesem Bereich (auch private Kassen zahlen nicht).

Eine Kostenübernahme erfolgt in bestimmten Fällen über die Jugend- bzw. Landratsämter. Auf Basis des §35a SGB VIII können Therapiekosten für Kinder übernommen werden, „wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist“.

Die Förderung wird also nicht bezahlt, weil ein Kind Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, sondern weil emotionale,  psychosomatische oder soziale Folgeerscheinungen das Kind in seiner Entwicklung stark beeinträchtigen. Die Bewilligungspraxis ist allerdings von bürokratischen Hürden geprägt. Auch die Erfolgsaussichten sind von Bundesland zu Bundesland, von Jugendamt zu Jugendamt, sehr unterschiedlich.

 

Konkrete Kosten außerschulischer LRS-Förderung

Das bedeutet, dass betroffene Kinder in vielen Fällen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Eltern angewiesen sind. Die Kosten für eine private Förderung variieren stark (etwa von 50 Euro bis 80 Euro pro Einzelstunde). D.h. man muss mit einer durchschnittlichen monatlichen Belastung von etwa 150 bis 240 Euro für eine Einzelbetreuung rechnen. Für eine Förderung in der Kleingruppe fallen üblicherweise etwas weniger Kosten an; dabei sollte allerdings auf die Gruppengröße (nicht mehr als drei oder vier Kinder) sowie auf die Stabilität der Gruppe geachtet werden.

Orientierung auf dem Weg zu einer guten LRS-Förderung

Vor kurzem haben wir in diesem Blog auf den Bereich „Hilfe vor Ort“ bei LegaKids hingewiesen. Hier finden Sie  ein deutschlandweites Verzeichnis lerntherapeutischer Praxen. Wie das Verzeichnis genau funktioniert, können Sie in unserem Beitrag „LRS – Hilfe vor Ort finden“ nachlesen. Wir haben außerdem einen „Wegweiser“ entwickelt, der Eltern anleitet, bei der Suche nach einer geeigneten Lerntherapeutin systematisch vorzugehen.

Viel Erfolg und alles Gute für Sie und Ihr Kind!

Illustration „LRS-Förderung“ © LegaKids Stiftungs-GmbH / Jakob Weyde, Franziska Bachmaier

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Qualifikation und Fortbildung von Lehrkräften zu Alphabetisierung und Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS, Legasthenie)