„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ So steht es in Artikel 3 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes. Und weiter: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Dieser Grundsatz ist heute wichtiger denn je, denn die (weiterlesen)