Am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Seither wird darum gerungen, dass die darin festgeschriebenen Kinderrechte auch umgesetzt werden. Die Rechte der Kinder beruhen auf vier Grundpfeilern: Überleben und Entwicklung, Nichtdiskriminierung, Wahrung der Kinderinteressen und Beteiligung der Kinder z.B. die Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr eigenes Wohlergehen betreffen. Um diese Rechte sowohl Erwachsenen (weiterlesen)
