Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler gravierende Probleme beim Lesen und Schreiben hat, kann es sinnvoll sein im Bezug auf die Leistungsfeststellung und -bewertung, den/die Betroffene/n durch bestimmte schulinterne Regelungen zu entlasten. Je nach Bundesland variieren die Art und der Umfang dieser Maßnahmen. Den jeweiligen Erlass, der in Ihrem Bundesland Gültigkeit hat, können Sie auf (weiterlesen)
