Ein Wegweiser für außerschulische Fördermaßnahmen
Wenn bei einem Kind Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb deutlich geworden sind und sich die Eltern (in Abstimmung mit der Lehrkraft) entschlossen haben, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist es oft schwierig, eine geeignete lerntherapeutische Praxis bzw. LRS-Therapeutin oder pädagogisch-psychologisch geschulte Fachkraft zu finden. Der Begriff „Legasthenie- oder LRS-Therapeutin“ oder auch „Dyskalkulietherapeut“ ist kein geschützter Begriff, d.h. es gibt keine rechtliche Regelungen, welche Ausbildung die Personen, die in diesem Bereich tätig sind, absolviert haben müssen oder welche Inhalte die Therapie oder die Förderung haben sollte. Dies erschwert die Orientierung im Bereich der außerschulischen Förderung. Zudem gibt es vielfältige Angebote in diesem Bereich, welche von durchaus unterschiedlicher Qualität sind.
Im Folgenden werden einige Kriterien benannt, die die Entscheidung für eine bestimmte Praxis bzw. Einrichtung oder eine bestimmte Therapeutin bzw. Fachkraft erleichtern können.
1. Fachlicher Hintergrund
In jedem Fall sollten die Förderkräfte einen pädagogischen oder psychologischen Berufshintergrund haben und sich zusätzlich in den speziellen Bereichen LRS und/oder Rechenschwäche weitergebildet haben. Diese Hintergründe erfahren Eltern häufig schon über die Homepage des Anbieters.
2. Konzept/Methodik
Eine gute Förderung bezieht neben dem Leistungsbereich die gesamte Persönlichkeit des Kindes ein. Stärken und Fähigkeiten (auch in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen) sollten thematisiert und die unternommenen Denkschritte des Kindes während der Bearbeitung einer Aufgabe mit einbezogen werden. Darauf aufbauend lohnt es sich zu klären, wie sich die Therapeutin, der Therapeut den Lernprozess bei diesem speziellen Kind vorstellt. (Es empfiehlt sich außerdem abzuklären, ob die Fachkraft möglicherweise Scientology oder einer anderen Sekte nahesteht. Seriöse Einrichtungen schließen dies kategorisch aus z.B. durch Anti-Sekten-/Anti-Scientology-Erklärungen aus.)
3. Erstgespräch
Voraussetzung für das gute Gelingen einer Förderung ist ein ausführliches erstes Gespräch. Eltern sollten dieses Gespräch nutzen um ihre Sorgen zu äußern, Fragen zu stellen und das Konzept der Therapeutin bzw. Förderkraft sowie ihre allgemeine Vorgehensweise zu erfahren. Auch sollten sich die Eltern bewusst sein oder werden, welche Erwartungen sie bezüglich der Förderung haben. Es sollte nicht “nur” um bessere Noten gehen, sondern auch um die Suche nach den individuellen Gründen und Ursachen für die Schwierigkeiten des Kindes in den Bereichen Lesen, Schreiben und/oder Rechnen.
4. Förderdiagnostik/Therapieplan
Der Leistungsstand des Kindes wird anhand eines förderdiagnostischen Tests aus dem Bereich Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen ermitteln. Letzterer dient als Grundlage für die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplans, der mit den Eltern durchgesprochen werden sollte.
5. Transparenz
Eltern sollen über den Verlauf im Leistungsbereich regelmäßig informiert und – wo es sinnvoll ist – mit einbezogen werden.
6. Professionelle Haltung
Auch die professionelle Haltung der Fachkräfte zu den Schwierigkeiten ist von Bedeutung. Hier ist es wichtig, dass die Therapeutin ganz allgemein von einer Veränderbarkeit der Schwierigkeiten im Lesen/Schreiben oder Rechnen ausgeht und somit den Eltern und dem Kind die Zuversicht vermittelt, dass die Schwierigkeiten wenn vielleicht auch nicht ganz, so doch weitgehend überwunden werden können.
7. Rahmenbedingungen und Kosten
Maßgeblich für einen Erfolg ist u.a., dass die Förderung entweder in Einzelsitzung oder in festen Kleingruppen von maximal vier Kindern durchgeführt wird. Nur so kann auf die Situation der Kinder individuell eingegangen werden. Die „Chemie“ zwischen dem Kind und der Förderkraft sollte stimmen. Außerdem sollten die Stunden in einer angenehmen, anregenden Umgebung stattfinden; vielfältiges, geeignetes Lehr- und Lern-, aber auch Spielmaterial sollte vorhanden sein.
Die Kosten variieren je nach Gegend sowie Einrichtung bzw. der Fachkraft. Eine langfristige Vertragsbindung dient der Sicherheit der Fachkräfte bzw. der Einrichtung, nicht aber dem Wohl des Kindes. Es sollte immer die Möglichkeit geben, innerhalb einer für beide Seiten angemessenen Zeit die Zusammenarbeit zu beenden (höchstens vier Wochen Kündigungsfrist).
8. Kooperation mit den Lehrkräften
Eine außerschulische Förderung wird auch die Zusammenarbeit mit der Lehrerin, dem Lehrer des Kindes suchen. Einerseits kann sie von der Einschätzung der Lehrkraft profitieren, andererseits kann sie möglicherweise den Blick der Lehrkraft auf das betroffene Kind positiv beeinflussen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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