Literatur – Videos – Unterrichtsmaterialien – Artikel zum Download
Videos
KURZ – KLAR – KOMPETENT: Informationen rund um LRS/Legasthenie
Die Videoreihe
- räumt mit gängigen Vorurteilen auf,
- informiert kompakt über die häufigsten Fragen zu LRS,
- klärt Kinder, Eltern und Lehrkräfte auf
- und macht Mut.
Hier geht es direkt zur gesamten Reihe auf YouTube.
Was ist LRS? Was ist Legasthenie?
Im ersten Film der Reihe wird verdeutlicht, dass es im Bereich LRS, Dyslexie, Legasthenie keine klaren Begriffsabgrenzungen gibt. Gleichzeitig ist es nicht sinnvoll LRS, Leseschwäche oder Legasthenie als Krankheit zu definieren.
Ursachen von LRS und Legasthenie
LRS entstehen vor dem Hintergrund eines Geflechtes von Ursachen aus verschiedenen Bereichen. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des Kindes, das familiäre Umfeld sowie die Schule.
Wie erkennt man LRS / Legasthenie?
„Typische Legasthenie-Fehler“ sind ein Mythos. LRS zeigt sich in der Fehlerhäufigkeit und Fehlerhartnäckigkeit trotz Schulunterricht und entsprechendem Üben.
Was hilft bei LRS / Legasthenie?
Wichtig ist die Grundhaltung, mit der den Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten begegnet wird. Vertrauen und Zuversicht, das Anknüpfen an den Stärken eines Kindes, die Kooperation aller Beteiligten sind zentrale Bausteine.
Was macht eine gute Lerntherapie bei LRS aus?
Lesen und Schreiben lernt man nur durch Verstehen und Üben des eigentlichen Lerngegenstandes. In der Lerntherapie wird über eine gute Beziehung zwischen Therapeut*in und Kind sowie eine spielerische, motivierende Herangehensweise Erfolge ermöglicht.
Diagnose von LRS / Legasthenie
Es gibt nicht eine Gruppe von Kindern mit LRS oder Legasthenie, dann eine Lücke und dann die „normalen“ Kinder. Die Probleme liegen auf einem Kontinuum. Testungen sind letztlich ein Tagesbefund, der sich leicht ändern kann. Dennoch hängen schwerwiegende Entscheidungen vom Ergebnis ab.
Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS
Nachteilsausgleich und Notenschutz werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Es gibt verschiedene Maßnahmenkataloge und auch rechtliche Regelungen. Teilweise ist eine schulpsychologische Stellungnahme notwendig, teilweise ein kinder- und jugendpsychiatrisches Attest, teils entscheidet die Lehrerkonferenz.